Mediation ist eine Vermittlung im Konflikt mit dem Ziel tragfähige, dauerhafte, faire und zufriedenstellende Lösungen für alle Beteiligten zu finden bzw. zu erarbeiten und ermöglicht die Chance zur Klärung und zu einer Win-win-Situation für alle Konfliktparteien.

Mediator/innen treffen dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern sind in erster Linie für das Verfahren verantwortlich.

Was ist bei einer Mediation noch wichtig?
• Mediation ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Rechtsberatung.
• Eingetragene Mediator/innen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, auch gegenüber Gerichten und Behörden.
• Mediation hemmt die Verjährungsfristen.
Der/Die Mediator/in darf nur mit Zustimmung der Parteien tätig werden und muss die Parteien über das Wesen und die Rechtsfolgen der Mediation aufklären. Die Mediation ist nach bestem Wissen und Gewissen, persönlich, unmittelbar und gegenüber den Parteien neutral durchzuführen.

Erstgespräch über Mediation § 107 (3) AußStrG
In einem ca. einstündigen Gespräch werden die Grundlagen der Mediation erklärt, es wird geklärt, ob Ihr Fall für eine Mediation geeignet ist. Sie erhalten danach nach Bedarf auch eine Bestätigung für das Gericht.